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Wärmegestehungskosten-Vergleich

Interaktiver Kostenvergleich für Ihr Nahwärmenetz
Parameter live anpassen und Wärmegestehungskosten von Ist-Zustand, Wärmepumpe/Biomassekessel und Wärmenetz direkt vergleichen.
Gebäude
Ist-Zustand: Ölkessel
Investitionskosten (€) 18.000 €
Die Investitionskosten umfassen die Neuanschaffung eines Wärmeerzeugers oder können bei funktionsfähiger Heizung als Rückstellung pro Jahr gewertet werden. Über den kalkulatorischen Zinssatz kann dann eine Finanzierung über 20 Jahre dargestellt werden oder bei der Eingabe von 0 % eine lineare Rückstellung für die Neuanschaffung.
Nutzungsgrad (%) 75%
Ölkessel Richtwerte:
• Anlage ≤ 10 Jahre: ca. 85 %
• Anlage ≤ 20 Jahre: ca. 80 %
• Anlage > 30 Jahre: ca. 75 %
Brennstoffverbrauch (Liter/a) 2.800 l/a
Geben Sie Ihren jährlichen Heizölverbrauch in Litern ein (lt. letzter Abrechnung). Daraus wird mit dem Nutzungsgrad der tatsächliche Wärmebedarf berechnet: Wärmebedarf = Verbrauch × Heizwert × Nutzungsgrad.
→ Wärmebedarf: 21.168 kWh
Zinssatz 3,0%
Kalkulatorischer Zinssatz für die Finanzierung der Heizungsanlage über den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren.
Wartung + Schornsteinfeger (€/a) 300 €
Jährliche Kosten für Wartung und Schornsteinfeger. Min. 200 €/a, max. 600 €/a. Enthält gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessung.
Ölpreis (€/Liter) 1,24 €/L → 10,93 ct/kWh
Entwicklung der Heizölpreise in Deutschland (TECSON)
Die Ölpreisentwicklung der letzten 4 Jahre lässt auf einen zukünftigen Ölpreis von > 1 €/Liter schließen.
Quelle: TECSON – Entwicklung der Heizölpreise in Deutschland
Szenario: CO₂-Preis steigt auf 100 €/t ab 2027. Das entspricht einem Aufschlag von ca. +1,3 ct/kWh auf den Brennstoffpreis.
Neubau einer Wärmepumpe
Investitionskosten (€) 39.500 €
Kosten für Wärmepumpe inkl. Installation. Min. 15.000 €. Luft-Wasser-WP typisch 15.000–30.000 €, Sole-WP 20.000–50.000 €. BEG-Fördergrenze: 30.000 € förderfähige Kosten.
BEG-Förderung (Neuregelung ab 21.07.2026)
Der Zuschuss = effektiver Fördersatz × angesetzte (gedeckelte) förderfähige Kosten. Höchstbeträge Wohngebäude: 28.000 € für die erste Wohneinheit (halbjährlich degressiv bis 22.000 € ab 08/2030) zzgl. 15.000 €/WE (WE 2–6) bzw. 8.000 €/WE (ab WE 7); Nichtwohngebäude nach Nettogrundfläche (Staffel). Der Gesamt-Fördersatz ist bei 70 % gedeckelt (80 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 30.000 €). Es gilt die neue Förderung für Anträge ab 21.07.2026; der Wert fließt in die Wärmegestehungskosten ein. Details siehe BEG-HEIZUNGSFOERDERUNG-RECHNER-ANALYSE.md.
Zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen40.000 €
Förderung je Antragszeitraum (Degression)
Ggf. nötige Anpassungen für einen effizienten Wärmepumpenbetrieb. Min. 5.000 €.

Heizkörper & Heizflächen: Wärmepumpen arbeiten mit niedrigen Vorlauftemperaturen (35–45 °C). Bestehende Heizkörper müssen ggf. gegen größere Niedertemperatur-Heizkörper oder Flächenheizungen (Fußboden-/Wandheizung) getauscht werden.

Gebäudehülle & Dämmung: Eine gut gedämmte Gebäudehülle (Fassade, Dach, Kellerdecke) reduziert den Wärmebedarf und ermöglicht niedrigere Vorlauftemperaturen – entscheidend für die Effizienz der Wärmepumpe.

Fenster: Alte Einfachverglasung oder undichte Fenster verursachen hohe Wärmeverluste. Moderne 2- oder 3-fach-Verglasung (Uw ≤ 1,1 W/m²K) verbessert die Energiebilanz deutlich.

Bauphysik: Wärmebrücken (z. B. an Rollladenkästen, Fensterlaibungen, Balkonen) und Luftundichtigkeiten sollten identifiziert und behoben werden, um Kondensation und Energieverluste zu vermeiden.

Elektroinstallation: Ausreichende Stromversorgung (ggf. neuer Zählerplatz, Verstärkung der Hausanschlussleitung) und Pufferspeicher-Installation.
Zinssatz 3,0%
Zinssatz für die Finanzierung. KfW-Kredite aktuell ab ca. 2–4 %. Betrachtungszeitraum: 20 Jahre.
Wartungskosten (€/a) 200 €
Jährliche Wartungskosten für die Wärmepumpe. Kein Schornsteinfeger nötig. Typisch 150–400 €/a.
Strompreis (ct/kWh) 32,00 ct/kWh
Haushaltsstrompreis. Wärmepumpen-Tarife oft günstiger (22–28 ct/kWh). Ohne PV-Eigenverbrauch gerechnet.
Jahresarbeitszahl 2,5
Jahresarbeitszahl (JAZ) – beschreibt das Verhältnis von erzeugter Wärme zu eingesetzter elektrischer Energie über ein gesamtes Betriebsjahr. Luft-WP typisch 2,5–3,0; Sole-WP 3,0–4,5. Hier ohne PV: konservativ 2,0–3,0. Die JAZ wird rechnerisch aus den gemessenen COP-Werten der Wärmepumpe unter Einbeziehung der konkreten Anlagenplanung und der jeweiligen Betriebszustände im Jahresverlauf bestimmt.

Annahme: Im Berechnungsbeispiel wird mit einem Altbau (Baujahr älter als 1970) gerechnet. Es wird von einer Vorlauftemperatur des gebäudeinternen Heizungssystems von bis zu 70°C ausgegangen.
Anschluss an das Wärmenetz
Preisrahmen laut Vorvertrag: Wärmekosten = Grundpreis + Arbeitspreis. Die Anschlussleistung bestimmt Grundpreis und die berechnungsfrei enthaltene Wärmemenge (§3 & §6).
Anschlussleistung (kW) 15 kW
Maximale Leistung der Übergabestation (§3). Richtwerte: Ein-/Zweifamilienhaus bis 15 kW, Mehrfamilienhaus 15–40 kW, Gewerbe > 40 kW. Sie bestimmt den Grundpreis und die berechnungsfrei enthaltene Wärmemenge.
→ berechnungsfrei enthalten: 5.000 kWh/a
Grundpreis (€/a) 800 €/a
Jährlicher Grundpreis inkl. 19% USt (§6 Abs. 2), abhängig von der Anschlussleistung: bis 15 kW = 800 €/a, 15–40 kW = 1.200 €/a. Für größere Leistungen erstellt die GWB ein individuelles Angebot. Wird bei Änderung der Anschlussleistung automatisch gesetzt und kann angepasst werden.
Arbeitspreis (ct/kWh) 16,90 ct/kWh
Arbeitspreis inkl. 19% USt (§6 Abs. 4). Die GWB strebt bei Inbetriebnahme einen Wärmepreis von maximal 16,9 ct/kWh an (Vertragsdeckel). Nur die über das Freikontingent hinaus bezogene Wärmemenge wird mit dem Arbeitspreis abgerechnet.
Die berechnungsfrei enthaltene Wärmemenge ist im Grundpreis abgedeckt; nicht genutzte Mengen werden nicht gutgeschrieben und sind nicht übertragbar (§6 Abs. 4).
Weiterführende Bewertungsmatrix
⬇️ Anschreiben & Vorvertrag (PDF)
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